Unsere ambulanten Hilfeformen können über Fachleistungsstunden mit dem Jugendamt abgerechnet werden.
Als gesetzliche Grundlage für die Jugendhilfe dienen die Paragraphen:
- § 27 Hilfen zur Erziehung SGB VIII
- § 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 41 Hilfen für junge Volljährige
Unsere Hilfe ist auf ca.. 1 Jahr beschränkt. Bei den familientherapeutischen Sitzungen arbeiten wir im Co-Team (2 Therapeuten).
Der Rhythmus richtet sich nach dem Bedarf. In der Regel finden wöchentliche bis zweiwöchentliche Termine im häuslichen Umfeld statt. Bei Bedarf können Sitzungen auch in den Räumlichkeiten unserer Praxis stattfinden (z.B. bei Diagnostik oder einzeltherapeutischen Gesprächen).
Zur Zielgruppe zählen:
- Familien- bzw. Bezugssysteme mit Kindern (0-21 Jahre) bei denen eine psychische Störung nach ICD-10 vorliegt bzw. vorzuliegen droht und zusätzlich entweder ein erhöhter Erziehungsbedarf, eine Gefährdung des Kindeswohls oder die Einschränkung der Teilhabe des jungen Menschen am Leben in der Gemeinschaft besteht oder droht
- Familien-, bzw. Bezugssysteme mit Kindern/Jugendlichen, bei denen pädagogische Jugendhilfeangebote alleine nicht zielführend sind
- Kinder und Jugendliche, die fremduntergebracht sind und eine Rückführung in die Familie geplant ist
- Kinder und Jugendliche mit psychisch erkrankten Elternteilen
- Kinder und Jugendliche mit getrennt lebenden Eltern
- Kinder und Jugendliche in Adoptions- oder Pflegefamilien
- Familiensysteme in denen eine Fremdunterbringung vermieden werden soll
Aufsuchende Familientherapie (AFT+)
Kindzentrierte Familiendiagnostik